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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Der Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Verfassungskonformität der Höhe von Aussetzungszinsen ab 2019 zu überprüfen.
Ab 2025 stellt der Fiskus die schon lange geplante Übermittlungsmöglichkeit für die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme bereit, womit die bisher ausgesetzte Mitteilungspflicht ab Juli 2025 in Kraft tritt.
Die Höhe der Säumniszuschläge ist auch für Zeiträume nach 2018 nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof erneut bestätigt hat.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, das kurzzeitig als Zweites Jahressteuergesetz 2024 firmierte, werden vor allem erste Punkte der Wachstumsinitiative im Steuerrecht umgesetzt und die Freibeträge sowie Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer angepasst.
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Vorgaben zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen als zulässig eingestuft.
Nur in bestimmten Fällen ist eine Einsicht in die Steuerakte beim Finanzamt überhaupt möglich, und nach Abschluss der Veranlagung ist eine Einsichtnahme für außersteuerliche Zwecke generell ausgeschlossen.
Zwar gilt die DSGVO auch für den Fiskus, allerdings sind die daraus resultierenden Auskunftsansprüche gegenüber dem Finanzamt in der Regel beschränkt.
Solange noch um die Erbfolge gestritten wird, gibt es keine Rechtsgrundlage für das Hauptzollamt, um die Kfz-Steuer für Fahrzeuge des Erblassers bei einzelnen der potenziellen Erben geltend zu machen.
Bis 2028 wird der Anteil der Steuereinnahmen des Staates an der Gesamtwirtschaftsleistung einen Rekordwert von 23,3 % erreichen.
Die zwangsweise Festsetzung eines Verspätungszuschlags ab einem gewissen Zeitpunkt ohne Ermessensspielraum für das Finanzamt verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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