Häufige Fragen ...

Hier finden Sie einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

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Gerne beraten wir Unternehmen und auch Privatpersonen.

Der Umzug aller Daten vom bisherigen Steuerberater zu uns gestaltet sich in der Regel schnell und unkompliziert (Datev).

Kleinunternehmer und Freiberufler nehmen wir selbstverständlich.

Wir betreuen alle Branchen.

Die Vergütung hängt von der jeweiligen Tätigkeit, dem Schwierigkeitsgrad und dem Aufwand ab. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns - wir finden die passende Lösung.

Bei der Abrechnung der Gebühren ist der Steuerberater grundsätzlich an die Steuerberatergebührenverordnung (StbGebV) gebunden.

Ja, wir beraten auch Existenzgründer.

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, Kassenbücher und Bankauszüge sowie Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerbescheide usw. beträgt 10 Jahre. Alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren.

Grundsätzlich muss Ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht sein. Wir können für Sie aber Fristverlängerungen beantragen - sprechen Sie uns an!

Selbstverständlich kann man einfach zu uns wechseln.

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.