Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Abfindung von Unterhaltsansprüchen per Einmalzahlung
Eine einmalige Kapitalabfindung für die Unterhaltsansprüche des Expartners ist steuerlich ungünstig.
Die Unterhaltsansprüche des zukünftigen Expartners mit einer Einmalzahlung abzufinden, mag helfen, unter die gescheiterte Ehe einen Schlussstrich zu ziehen. Doch steuerlich ist die Abfindung keine gute Idee, denn auch wenn in ihr eigentlich die Unterhaltsansprüche vieler Jahre gebündelt sind, darf sie trotzdem nur im Rahmen der gesetzlichen Jahreshöchstbeträge steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
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