Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Umsätze als Bausparkassen- oder Versicherungsvertreter

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen als Vertreter einer Bausparkasse oder Versicherung richtet sich nicht mehr nach handelsrechtlichen Maßstäben.

Für die umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter oder -makler legt der Bundesfinanzhof die Begriffe nun nach der Umsatzsteuerrichtlinie der EU aus und nicht mehr nach handelsrechtlichen Maßstäben. Damit sind Hilfstätigkeiten für den Vertrieb der Finanzprodukte nicht mehr steuerfrei, beispielsweise das reine Erheben von Kundendaten. Der Vertreter muss selbst die Vermittlung zwischen Kunden und Anbieter durchführen oder zumindest das Vertragsangebot prüfen und dadurch mittelbar auf den Vertragsabschluss einwirken können. Allerdings akzeptiert es die Finanzverwaltung, wenn die nach bisheriger Rechtsprechung umsatzsteuerfreien Umsätze auch weiterhin als steuerfrei behandelt werden, sofern sie vor dem 1. Januar 2009 ausgeführt worden sind.


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