Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Entschädigung für Zustimmung zum Grundstücksverkauf
Eine Entschädigung für die Zustimmung zum Grundstückskauf ist keine steuerpflichtige Einnahme.
Hält der Miteigentümer eines Grundstücks den Verkauf des Grundstücks wegen erwarteter weiterer Wertsteigerungen für verfrüht und bekommt deshalb für seine Zustimmung zum Verkauf vom Veräußerungserlös einen höheren Betrag, als es seinem Anteil entspräche, dann ist auch dieser zusätzliche Erlös keine steuerpflichtige Einnahme. Weil die Zustimmung Voraussetzung für den Verkauf selbst ist, sah der Bundesfinanzhof darin keinen separat zu beurteilenden Vorgang. In dem Fall, den die Richter zu entscheiden hatten, ging es um den Gesellschafter einer GbR, die im Besitz des Grundstücks war.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren