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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Firmenwagen in der Mutterschutzfrist

Ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen auch währen der Mutterschutzfrist oder anderen Urlaubszeiten weiter nutzen.

Während der Mutterschutzfrist verlangte der Arbeitgeber von einer Mitarbeiterin die Rückgabe des Firmenwagens, da eine Ersatzkraft eingestellt worden war, die für ihren Einsatz das Firmenfahrzeug benötigt. Die werdende Mutter weigerte sich, den Wagen herauszugeben, da sie nach ihrem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf die private Nutzung eines Firmenwagens hatte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied den Streit gegen den Arbeitgeber.

Sie sollten also bei der Abfassung des Arbeitsvertrages vorsichtig sein. Die Privatnutzung sollte auf die Zeit begrenzt werden, in denen das Fahrzeug auch dienstlich genutzt wird. Für Urlaubszeiten kann eine Sonderregelung getroffen werden. Jedenfalls muss der Firmenwagen in Zeiten des Mutterschutzes oder einer Dienstbefreiung zurückgegeben werden.


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