Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Einkünftezurechnung bei Ehegatten
Einkünfte aus Immobilien werden Eheleuten entsprechend der Eigentumsverhältnisse zugerechnet.
Sind Eheleute je zur Hälfte an einer vermieteten Immobilie beteiligt, dann sind ihnen auch in diesem Verhältnis die Einkünfte zuzurechnen. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob nur ein Ehepartner die gesamten Aufwendungen getragen hat, noch ob nur einer von beiden die Mietverträge mit den Mietern abgeschlossen hat. Die gemeinschaftliche Vermieterstellung orientiert sich vielmehr an den zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnissen. Diesen Verhältnissen ist auch steuerlich für die Einkünfteverteilung zu folgen, solange die Eheleute keine abweichende gemeinschaftsbedingte Vereinbarung getroffen haben.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren