Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil
Die doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil auf dem Gelände des Arbeitgebers ist steuerlich nur schwer durchzusetzen.
Ein Arbeitnehmer wollte beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Berücksichtigung von Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung durchsetzen. Jede Woche fuhr er mit seinem Wohnmobil zur Arbeit und übernachtete in dem Wohnmobil, das er auf dem Firmengelände des Arbeitgebers abgestellt hatte. Doch seine Klage hatte keinen Erfolg: Das Finanzgericht meint, dass das Wohnmobil kein weiterer Haushalt ist, wenn es nicht am Beschäftigungsort bleibt, sondern auch für Wochenendheimfahrten und andere Privatfahrten genutzt wird.
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