Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Auskunftspflicht der Unternehmen

Unternehmen sind gegenüber dem Finanzamt auch zu Auskünften über ihre Kunden verpflichtet.

Das Finanzamt hatte von einem Stromversorgungsunternehmen verlangt, die Bankverbindungen der Kunden mitzuteilen, die Schulden beim Finanzamt hatten. Nach Kenntnis der Bankverbindungen wollte das Finanzamt Kontenpfändungen bei den säumigen Steuerzahlern vorzunehmen. Das Versorgungsunternehmen weigerte sich, die Kunden an das Finanzamt zu verraten. Dies war jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied in letzter Instanz, dass das Unternehmen die Bankverbindungen seiner Kunden preis geben muss, auch wenn damit ein erheblicher Vertrauensverlust verbunden ist. Die Belange des Staates und damit des Finanzamtes gehen vor. Sie müssen also damit rechnen, dass das Finanzamt auch ihnen diese Fragen stellen kann. Sie sind dann zu Auskunft verpflichtet.


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