Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Unzulässige E-Mail-Werbung
Erneut wurde in der aktuellen Rechtsprechung mehrfach festgestellt, dass unerwünschte E-Mail-Werbung unzulässig ist.
Erhalten Sie unerwünscht oder ohne Aufforderung Werbung per E-Mail, stellt das eine Störung Ihres Eigentums- und Persönlichkeitsrechts dar. Die Gerichte sind der Meinung, dass es für Sie eine unzumutbare Belästigung ist, sich mit den Werbe-Mails auseinander zu setzen. Ihnen entsteht sowohl zeitlicher als auch finanzieller Aufwand, wenn Sie die E-Mails abrufen und löschen. Außerdem wird Ihnen die Werbung praktisch aufgezwungen.
Sind Sie also Empfänger unerwünschter E-Mail-Werbung haben Sie in jedem Fall das Recht, von dem Absender zu verlangen, dass er das weitere Versenden von unaufgeforderter Werbung per E-Mail unterlässt.
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