Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Zuschuss auch für Existenzgründung im Ausland
Solange der Existenzgründer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, hat er auch für eine Betriebsgründung im Ausland Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
Ein Arbeitsloser, der sich selbstständig macht, kann bei der Bundesagentur für Arbeit den Existenzgründerzuschuss beantragen. Dieser Anspruch besteht auch, wenn die neue Tätigkeit im Ausland stattfindet. Einzige Voraussetzung ist, dass der Antragsteller weiter seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Mit dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts erhält nun ein arbeitsloser Jurist aus dem Saarland den Zuschuss für seine neue Kanzlei in Luxemburg.
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