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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Privatnutzung bei mehreren Pkw im Betriebsvermögen

Auch wenn nur der Unternehmer selbst die Pkw im Betriebsvermögen nutzt, soll er nach Ansicht des Finanzgerichts Münster für jeden einzelnen Pkw die 1 %-Regelung anwenden.

Das Finanzgericht Münster verlangt, dass ein Unternehmer die Privatnutzung jedes einzelnen Fahrzeugs im Betriebsvermögen versteuert. Damit wendet sich das Gericht gegen eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, nach der nur der Pkw mit dem höchsten Listenpreis der 1 %-Regelung unterliegt, wenn Personen aus dem privaten Umfeld des Unternehmers die Fahrzeuge nicht für private Zwecke nutzen. Nach Ansicht der Richter kommt es aber auf die Benutzung durch andere Personen nicht an, weil ein Fahrzeug auch dann Kosten verursacht wenn es nicht bewegt wird. Außerdem bestünde auf die Anwendung einer Billigkeitsregelung der Verwaltung nur dann ein Rechtsanspruch, wenn sie mit dem Gesetz in Einklang steht, was hier nicht der Fall sei.


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