Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers
Bewirtungskosten anläßlich seiner Abschiedsfeier kann ein Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen - sogar in voller Höhe, wenn er nicht selbst als Gastgeber auftritt.
Ein Arbeitnehmer, der die Kosten für die Bewirtung anlässlich seiner Abschiedsfeier trägt, kann diese Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Wenn nicht er selbst, sondern der Arbeitgeber als Gastgeber auftritt, und der Arbeitnehmer nur die Kosten trägt, kann er sogar die vollständigen Kosten geltend machen und muss keine Gästeliste vorliegen. Ist er aber selbst der Gastgeber, dann gilt die Abzugsbeschränkung für geschäftliche Bewirtungen, die nur 70 % der Kosten zum Abzug zulässt und eine Gästeliste voraussetzt.
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