Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Umzug wegen Schimmelbefalls

Kosten für einen durch Schimmelbefall in der alten Wohnung ausgelösten Umzug sind nicht ohne weiteres als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Nachdem das Arbeitszimmer seiner Wohnung von Schimmelpilzen befallen war, beauftragte der Mieter eine Baubiologin mit einer Expertise und zog in eine andere Wohnung um. Die Kosten dafür wollte er als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend machen. Doch das Finanzgericht Hamburg sah dafür keinen Anlass: Da noch keine Erkrankung durch die Pilzsporen eingetreten war, war der Umzug nicht zwangsläufig.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.