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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kein Kindergeld bei Studium und Zivildienst

Leistet Ihr Kind neben dem Studium seinen Zivildienst ab, dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.

Das Finanzgericht Münster urteilte, dass Sie keinen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn Ihr Sohn neben seinem Studium auch den Zivildienst ableistet (Aktenzeichen: 14 K 458/00 Kg). Begründet wird dies damit, dass Ihr Sohn in dieser Zeit gerade nicht für seinen Beruf ausgebildet wird. Während des Zivildienstes entsteht den Eltern kein nennenswerter Aufwand, der Ihre steuerliche Leistungsfähigkeit mindert. Zudem wird Ihr Sohn für den Zivildienst entschädigt.


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