Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag

Werden wesentliche Arbeitsbedingungen nicht im Arbeitsvertrag festgehalten, dann kann das Problemen bei der Beweisführung zur Folge haben.

Das Nachweisgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzulegen. Doch was sind die Rechtsfolgen, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgelegt werden kann? Einige Arbeitsgerichte meinten, dass eine Beweislage zu Ungunsten der Arbeitgeber eingetreten sei. Das würde bedeuten, dass der Arbeitnehmer behaupten kann, was er will, der Arbeitgeber könnte keinen Gegenbeweis führen.

Dieser Auffassung ist der Europäische Gerichtshof nicht gefolgt. Der Arbeitgeber kann einen Gegenbeweis mit allen zulässigen Beweismitteln, also auch durch einen Zeugenbeweis führen. Leichter haben Sie es jedoch, wenn Sie die Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsvertrag schriftlich niederlegen. Dies gilt z.B. für eine Überstundenregelung. In dem Arbeitsvertrag kann es dazu heißen: "Der Mitarbeiter verpflichtet sich, bei einem unerwarteten Arbeitsanfall Überstunden zu leisten. Die Abgeltung der Überstunden erfolgt durch Freizeitausgleich." Von leitenden Angestellten wird oft Mehrarbeit verlangt, die durch das Gehalt abgegolten ist.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.