Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vorschlag zur Ausweitung der ermäßigten Mehrwertsteuer

Die EU-Kommission hat Vorschläge vorgelegt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz unter anderem auf arbeitsintensive Dienstleistungen auszuweiten.

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie vorgestellt. Damit sollen die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten, bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz statt mit dem vollen Steuersatz zu besteuern. Dazu zählen vor allem Gastronomie und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Außerdem sollen zu den steuerbegünstigten Arzneimitteln zukünftig alle saugfähigen Hygieneprodukte zählen, wozu dann insbesondere auch Babywindeln gehören. Und schließlich sollen Hörbücher und elektronische Bücher genauso als steuerbegünstigtes Buch gelten wie gedruckte Werke. Ob der Vorschlag so in die Richtlinie übernommen wird, ist derzeit allerdings ebenso unklar wie die Frage, welche Mitgliedsstaaten davon Gebrauch machen und auf Steuereinnahmen verzichten würden.


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