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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Hilfe für Sturmopfer

Die Geschädigten des schweren Unwetters am 2. Juni in Baden-Württemberg können mit dem Entgegenkommen der Finanzverwaltung rechnen.

Baden-Württembergs Finanzverwaltung will den Geschädigten des verheerenden Unwetters vom 2. Juni 2008 helfen: Die Finanzämter sind angewiesen, alle steuerrechtlichen Möglichkeiten zugunsten der Betroffenen voll auszuschöpfen. Die Hilfe umfasst insbesondere Maßnahmen wie Steuerstundung ohne Stundungszinsen, Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch der vorübergehende Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge. Bei Gewerbetreibenden und Selbständigen kommen Sonderabschreibungen für die Ersatzbeschaffung vernichteter oder verlorengegangener Anlagegüter in Betracht. Auch bei Mietwohngrundstücken sind unter bestimmten Voraussetzungen Sonderabschreibungen möglich. Ein Beispiel, das Schule machen sollte!


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