Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Elektronischer Einkommensnachweis ab 2010

Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden.

Beim Antrag auf Sozialleistungen müssen Arbeitnehmer bei der zuständigen Behörde einen Einkommensnachweis vorlegen. Die Bundesregierung will die bisherigen Papierbescheinigungen durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzen. Dazu sollen die Arbeitgeber künftig monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Datenbank melden. Aus dieser Datenbank rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die Daten ab, wobei der Antragsteller diesen Datenzugriff durch eine digitale Signatur freigeben muss. Ab 2010 sollen die Arbeitgeber die monatlichen Einkommensdaten übermitteln können, und ab 2012 soll dann der Einsatz in der Praxis beginnen.


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