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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Spenden als verdeckte Gewinnausschüttungen

Selbst Spenden an gemeinnützige Organisationen können unter geeigneten Umständen als verdeckte Gewinnausschüttungen gelten.

Spenden einer Kapitalgesellschaft an gemeinnützige Institutionen können auch verdeckte Gewinnausschüttungen sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie durch ein besonderes Näheverhältnis zwischen dem Empfänger und dem Gesellschafter der spendenden Gesellschaft veranlasst sind. In dem Fall, über den der Bundesfinanzhof entschieden hat, ging es um Spenden an verschiedene Kirchengemeinden. Problematisch an dem Urteil ist vor allem, dass der Bundesfinanzhof kein eindeutiges Kriterium für die Beurteilung der Frage geliefert hat, ob eine Spende nun eine verdeckte Gewinnausschüttung ist oder nicht.


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