Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Dokumentation der Beweglichkeit eines Wirtschaftsguts

Die Beweglichkeit eines Wirtschaftsguts muss hinreichend dokumentiert sein, damit ein Anspruch auf die Ansparabschreibung besteht.

Aus der Bezeichnung eines Wirtschaftsguts und den voraussichtlichen Anschaffungskosten muss sich eindeutig ergeben, dass die geplante Investition ein bewegliches Wirtschaftsgut betrifft. Nur dann sind die formalen Voraussetzungen für die Ansparrücklage erfüllt. Die Bezeichnung "mobile Leichtbauhalle" oder "fliegender Bau" allein reicht jedenfalls bei einem Anschaffungspreis von rund 175.000 Euro nicht aus.

Diese Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg ist auch für den neuen Investitionsabzugsbetrag relevant, der die bisherige Ansparabschreibung ersetzt. Denn auch der Investitionsabzugsbetrag wird nur für bewegliche Wirtschaftsgüter gewährt - allerdings erfolgt die Dokumentation hier nicht in der Buchführung. Stattdessen ist die geplante Investition im Rahmen der Steuererklärung zu erläutern.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.