Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steueranmeldungen und -erklärungen per Telefax und Internet

Die Übermittlung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen per Telefax ist nicht zulässig. Ihre Einreichung durch elektronische Datenübermittlung ist nur im Rahmen spezieller Projekte erlaubt.

Die Einreichung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen per Telefax ist wegen der fehlenden Originalunterschrift rechtlich nicht zulässig. Begründet wird dies damit, dass die Originalunterschrift den Beweis der Urheberschaft erbringen soll. Eine entsprechende Übermittlung scheidet für Sie als Steuerpflichtigen also aus.

Die Übermittlung von Steuererklärungsdaten durch elektronische Datenübermittlung ist im Rahmen des Projektes ELSTER und über die DATEV e.G. möglich. Dabei ist für Sie als Steuerpflichtigen jedoch zu beachten, dass Sie die Steuererklärung neben der elektronischen Datenübermittlung auch in komprimierter Form auf Papier einreichen müssen. Einzelheiten dazu regelt die Steueranmeldungs-Datenübermittlungs-Verordnung.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.