Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Steuerhinterziehung soll erst nach zehn Jahren verjähren
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre verdoppelt werden und damit mit der verlängerten Festsetzungsfrist zusammenfallen.
Wegen der in Liechtenstein entdeckten Schwarzgeldkonten entbrannte eine Diskussion um härtere Strafen für Steuerhinterziehung. Als Folge soll die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Damit entspräche die strafrechtliche Verjährungsfrist der verlängerten Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung. Die Änderung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2009, dessen Entwurf die Bundesregierung Anfang Juni verabschieden will.
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