Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Umsatzsteuer auf Honorarberatung eines Versicherungsmaklers
Die Beratung gegen Honorar durch einen Versicherungsmakler ist, anders als die eigentliche Maklerleistung, nicht umsatzsteuerfrei.
Führt ein Versicherungsmakler Beratungen gegen Honorar durch, dann gehört dies nicht zu den berufstypischen Tätigkeiten, sondern entspricht eher einer Rechtsberatung durch Rechtsanwälte. Entsprechend ist diese Honorarberatung im Gegensatz zu den typischen Maklertätigkeiten auch nicht umsatzsteuerfrei. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Rheinland in einer Kurzinformation hin.
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