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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zuschuss des Arbeitgebers für ein häusliches Arbeitszimmer

Damit ein Arbeitgeberzuschuss für ein häusliches Arbeitszimmer als Mietzahlung anerkannt wird, ist ein individueller Mietvertrag erforderlich.

Der Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer wurde deutlich eingeschränkt. Dass der Arbeitnehmer sein Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermietet und die Kosten stattdessen bei den Mieteinkünften abzieht, ist dagegen von der Rechtsprechung anerkannt. Allerdings setzt die Anerkennung nicht nur voraus, dass die Vermietung im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt. Es ist außerdem ein individueller Mietvertrag notwendig, damit das Nutzungsentgelt den Mieteinnahmen zugeordnet werden kann.

Erfolgt die Zahlung lediglich aufgrund einer allgemeinen Betriebsvereinbarung, liegen keine Mieteinnahmen vor, und damit ist auch kein Werbungskostenabzug aus Vermietung und Verpachtung möglich. Es bleibt dann wiederum nur der Werbungskostenabzug beim Arbeitslohn, der aber voraussetzt, dass im häuslichen Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit liegt.


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