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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuererklärung nicht per Diskette

Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig.

Dass die Finanzverwaltung inzwischen zur Verwendung elektronischer Medien neigt, und deren Nutzung zum Beispiel für Voranmeldungen bisweilen sogar vorschreibt, bedeutet nicht, dass jedes elektronische Medium für eine Steuererklärung auch zulässig ist. Die Abgabe der Steuererklärung auf Diskette jedenfalls ist kein zulässiger Weg zur Erfüllung der Erklärungspflicht, entschied das Finanzgericht Saarland.


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