Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Studenten mit Zimmer im Elternhaus zahlen Zweitwohnungssteuer
Für die Zweitwohnungssteuer kommt es auf das Innehaben einer Zweitwohnung an, nicht zweier Wohnungen.
Auch ein Student, der bei seinen Eltern nur ein Kinderzimmer bewohnt, dort aber weiter seinen Erstwohnsitz hat, muss Zweitwohnungssteuer zahlen. Nicht das Wohnen in zwei Wohnungen, sondern das Wohnen in einer Zweitwohnung unterliegt der Zweitwohnungssteuer, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Mit dieser Meinung stellt sich das Finanzgericht gegen die Urteile verschiedener Oberverwaltungsgerichte, weswegen es die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen hat.
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