Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Mediationsverfahren ist kein Teil abzugsfähiger Scheidungskosten
Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr als Scheidungskosten zum Steuerabzug zu.
Früher waren die Kosten eines Mediationsverfahrens als Ehescheidungskosten anerkannt und damit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Voraussetzung war aber, dass das Ergebnis der Mediation in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten und die Ehe nach dem Mediationsverfahren geschieden wird. Das hat sich geändert; nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr zum Abzug zu.
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