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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Lohnzufluss aus nachentrichteter Sozialversicherung

Wenn der Arbeitgeber nachträglich Sozialversicherungsbeiträge abführt, die er von seinen Arbeitnehmern nicht einbehalten hat und nicht mehr einfordert, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor.

Behält ein Arbeitgeber zunächst keine Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen ein und führt diese erst später an die Versicherungen ab, so fließt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Abführung zusätzlicher Arbeitslohn in Form eines geldwerten Vorteils zu. Denn der Arbeitnehmer erhält durch die Abführung der Sozialbeiträge einen eigenen Anspruch gegenüber den einzelnen Sozialversicherungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die nunmehr entrichteten Arbeitnehmeranteile, welche an sich bereits vom Bruttolohn einzubehalten und abzuführen gewesen wären, nicht mehr einfordert. Der geldwerte Vorteil liegt nunmehr in der Beitragslastverschiebung, nachdem letztlich der Arbeitgeber alleine die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat.


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