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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Hinweispflichten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf mögliche Risiken und Nachteile hinzuweisen.

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie bei der Zusatzversorgung mit hohen Einbußen zu rechnen haben. Er ist auch verpflichtet, Sie darüber zu belehren, dass die Einbußen bei der Zusatzversorgung auf der angebotenen vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhen. Bezüglich der Höhe der drohenden Versorgungsnachteile muss Ihr Arbeitgeber Ihnen keine genauen Angaben machen. Gleiches gilt für versorgungsrechtliche Einzelheiten wie die Abgrenzung von Versorgungs- und Versicherungsrente. Hier ist es ausreichend, wenn er Sie an die Zusatzversorgungskasse verweist.


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