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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Rückwirkende Änderung bei der Vorauszahlung von Erbbauzinsen

Die Gesetzesänderung zur Vorauszahlung von Erbbauzinsen im Jahr 2004 ist nach Ansicht der Finanzgerichte eine unechte Rückwirkung und damit verfassungsgemäß.

Ende 2004 wurde rückwirkend festgelegt, dass Zahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen sind, auf den sich die Vorauszahlung bezieht. Dabei ging es insbesondere um die bis dahin sofort abzugsfähige Vorauszahlung von Erbbauzinsen für einen Zeitraum von 99 Jahren. Mehrere Finanzgerichte sehen in dieser Änderung eine zulässige unechte Rückwirkung, die weder verfassungswidrig ist noch einen Vertrauensschutz rechtfertigt. Als nächstes muss der Bundesfinanzhof entscheiden.


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