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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Finanzierung zweier baugleicher Einfamilienhäuser

Wenn von zwei baugleichen und gleichzeitig gebauten Immobilien nur eine vermietet werden soll, ist für den vollen Werbungskostenabzug eine saubere Trennung der Darlehen und der damit getätigten Zahlungen notwendig.

Bei der Finanzierung von Immobilien, die teils selbstgenutzt und teils vermietet werden sollen, verlangen die Finanzverwaltung und die Gerichte eine strenge Trennung der Darlehen. So gilt beispielsweise für den Bau zweier baugleicher Einfamilienhäuser, von denen eines selbst genutzt und eines vermietet wird, dass die Zinsen zu gleichen Teilen auf beide Immobilien entfallen, wenn nicht die Darlehen tatsächlich und objektiv nachprüfbar zur Finanzierung nur eines der Häuser verwendet worden sind.


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