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Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Entwurf einer kohlendioxidbasierten Kraftfahrzeugsteuer

Für 2009 ist die Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer vom Hubraum auf den Schadstoffausstoß geplant.

Anfang Dezember hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die Umstellung auf eine kohlendioxidbezogene Kraftfahrzeugsteuer beschlossen, die ab dem 1. Januar 2009 gelten soll. Diese Eckpunkte werden noch mit den Bundesländern abgestimmt, da sie die Erträge aus der Steuer erhalten. Im ersten Halbjahr 2008 soll dann ein Gesetzentwurf vorliegen. Zunächst ist die Umstellung aller ab dem 1. Januar 2009 erstmals zugelassenen Pkws auf eine kohlendioxid- und schadstoffbezogene Besteuerung mit folgenden Komponenten vorgesehen:

  • Einführung der für einen Fahrzeugtyp oder ein Einzelfahrzeug ermittelten Kohlendioxid-Emissionen statt des Hubraums als steuerliche Bemessungsgrundlage.

  • Anwendung eines einheitlichen linearen Kohlendioxid-Tarifs mit einem nicht besteuerten "Kohlendioxid-Freibetrag" von nicht mehr als 100 g/km, der besonders verbrauchsarme Fahrzeuge begünstigt.

  • Umstellung des pauschalen Ausgleichs des Energiesteuervorteils (= Mineralölsteuer) für Diesel-Pkw von Hubraum- auf Kohlendioxid-Bezug.

  • Begünstigung besonders schadstoffarmer Pkw, die vorzeitig allen Anforderungen künftiger Abgasnormen entsprechen, durch befristete Steuerbefreiung.

    Aktuell

Für die am 31. Dezember 2008 bereits zugelassenen Pkw soll die bisherige hubraum- und schadstoffbezogenen Besteuerung fortgeführt werden, allerdings mit folgenden Änderungen

  • Anhebung der Steuersätze für Pkw der Euro-2-, Euro-3- sowie ggf. der Euro-4-Abgasnorm im Verhältnis zur emissionsabhängigen Besteuerung der Neufahrzeuge.

  • Beibehaltung der deutlich höheren Steuersätze für Altfahrzeuge der Euro-1-Abgasnorm und der Abgasstufe "Euro-0".

Schließlich ist noch eine Übergangsregelung geplant: Für verbrauchsarme Pkw der Euro-4- und Euro-5-Abgasnorm, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses (5. Dezember 2007) und dem 31. Dezember 2008 erstmals zugelassen werden, soll die Steuer ebenfalls nach den neuen kohlendioxidbezogenen Kriterien erhoben werden, wenn diese Besteuerung vergleichsweise niedriger ist.


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