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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Reform des Betriebsverfassungsrechts

Die Reform betrifft kleine und mittlere Unternehmen nicht so stark, sollte aber auch nicht unbeachtet bleiben.

In der letzten Zeit ist viel über die Reform des Betriebsverfassungsrechts gesprochen worden. Was haben kleine und mittlere Unternehmen von dieser Reform zu erwarten? In Betrieben mit bis zu 5 Mitarbeitern wird sich nichts ändern, in diesen Betrieben wird kein Betriebsrat gebildet. In den Betrieben mit 5 bis 50 Arbeitnehmern wird sich das Wahlverfahren ändern. Eingeführt wird eine zweistufiges Wahlverfahren. In der ersten Wahlversammlung wird ein Wahlvorstand und in einer zweiten ein Betriebsrat gewählt. Die zweite Versammlung findet eine Woche nach der ersten statt. Neu geregelt wird der Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeiten. Danach sind betriebsbedingte Gründe bereits dann gegeben, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeiten erfolgen kann.

Zukünftig sollen dem Betriebsrat neben den sachlichen Mitteln für seine Arbeit auch Informations- und Kommunikationstechnik durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, also eine eigene Homepage des Betriebsrats wird in Zukunft keine Seltenheit sein. Die Mitbestimmungsrechte werden erweitert, der Betriebsrat erhält z.B. ein Mitspracherecht bei Gruppenarbeit. Der Wahlvorstand erhält einen besonderen Kündigungsschutz, er ist während der Wahl und 3 Monate nach dem Zeitpunkt der Einladung unkündbar. Die Gleichstellung von Mann und Frau werden in größeren Betrieben, die mehr als 3 Betriebsräte haben, verbessert.

Die meisten der vorgesehenen Änderungen berühren kleinere und mittlere Betriebe kaum. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass sich mehr Betriebsräte bilden werden. Bereits kleine Gruppen von Arbeitnehmern können die Wahl eines Betriebsrates organisieren und einen solchen einsetzen, ohne dass diese Wahl von der Mehrheit der Beschäftigten getragen wird. Ein gutes Betriebsklima ist der beste Schutz gegen Querelen mit einem Betriebsrat.


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