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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkünfteerzielungsabsicht bei erheblicher Fremdfinanzierung

Eine Einkünfteeerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung setzt zumindest bei erheblicher Fremdfinanzierung ein schlüssiges Finanzierungskonzept voraus.

Darlehenszinsen für ein Mietobjekt können steuerlich nur dann geltend gemacht werden, wenn trotz der Fremdfinanzierung über längere Dauer ein Überschuss der Mieteinnahmen zu erwarten ist. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Eigentümer nicht nur die Herstellungskosten des Vermietungsobjekts, sondern auch anfallende Schuldzinsen fremdfinanziert, wodurch erhebliche Zinsen aufgelaufen sind, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept von vornherein deren Kompensation durch spätere positive Ergebnisse ersichtlich war. Mit dem Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht entfällt zugleich auch die Möglichkeit, die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen zu können.


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