Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Provisionsweitergabe führt zu Arbeitslohn
Gibt eine Bank die Vermittlungsprovision für einen Versicherungsvertrag an ihre Mitarbeiter weiter, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Gibt eine Bank die Provision für die Vermittlung von Versicherungsverträgen, die ihre Mitarbeiter bei ihr zu normalen Konditionen abgeschlossen haben, an diese weiter, handelt es sich um uneingeschränkt steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine Sachleistung, auf die der Rabattfreibetrag anzuwenden gewesen wäre, liegt nicht vor. Wenn die abgeschlossenen Verträge selbst marktübliche Konditionen aufweisen, fehlt es an der verbilligten oder kostenlosen Weitergabe von Waren. Außerdem ist die Bank bei Abschluss lediglich in ihrer Eigenschaft als Verbundpartnerin aufgetreten, wie dies auch gegenüber jedem externen Kunden der Fall gewesen ist.
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