Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse

Spätestens zum Jahreswechsel müssen die Jahresabschlüsse 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht sein, andernfalls droht ein ordnungsgeldverfahren.

Mit großen Schritten nähert sich das Jahresende und damit die im EHUG festgelegte Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger. Anders als bisher wird das Ordnungsgeldverfahren bei Nichtabgabe automatisch eingeleitet. Dabei kann das Bundesamt für Justiz - gegebenenfalls auch mehrfach - ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro gegen die Gesellschaft oder ihre gesetzlichen Vertreter festsetzen. Die Abgabe kann in Papierform, als Word- oder Excel-Datei oder im XML-Format des Bundesanzeigers erfolgen, wobei die Papierform am teuersten ist, die Abgabe im XML-Format mit einer Pauschale von 50 Euro für kleine Unternehmen am günstigsten.


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