Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Pfändbarkeit einer Lebensversicherung

Solange der Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung sein Wahlrecht noch nicht ausgeübt hat, kann auch eine Versicherung mit einer Versorgungsrente gepfändet werden.

Kapitallebensversicherungen mit Rentenwahlrecht sind zumindest solange pfändbar, wie der Versicherungsnehmer noch nicht sein diesbezügliches Wahlrecht ausgeübt hat. Nachdem die Versicherung bei einer einmaligen Auszahlung auf jeden Fall gepfändet werden kann, steht das bestehende Wahlrecht einer Pfändung nicht entgegen, so der Bundesfinanzhof. Zwar schloss die Urteilsbegründung der Bundesrichter nicht aus, dass durch die Pfändung in die Alterssicherung des Steuerpflichtigen eingegriffen wird, allerdings kann der Pfändungsschutz erst dann greifen, wenn definitiv eine Umstellung auf eine lebenslange Versorgungsrente erfolgt ist. Soweit die Pfändung durch das Finanzamt vorher erfolgt ist, kann das Wahlrecht nicht mehr ausgeübt werden.


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