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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Investitionszulage trotz Verwendung von Altteilen

Für ein Wirtschaftsgut gibt es auch dann die Investitionszulage, wenn bei der Herstellung Altteile verwendet wurden - vorausgesetzt, sie machen nicht mehr als 10 % des Wertes aus.

Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichts aufgehoben und entschieden, dass ein neu hergestelltes bewegliches Wirtschaftsgut, für das gebrauchte und neue Teile verwendet worden sind, neu im Sinne des Investitionszulagenrechts sein kann. Voraussetzung ist, dass der Teilwert der Altteile 10 % des Teilwerts des hergestellten neuen Wirtschaftsguts nicht übersteigt und die neuen Teile dem Gesamtbild das Gepräge geben.

Eine Prägung durch die neuen Teile setzt voraus, dass im Unterschied zu einer Generalüberholung ein anderes, bisher nicht existentes Wirtschaftsgut hergestellt wird. Das Entstehen eines anders- oder neuartigen Wirtschaftsguts ist allerdings nicht erforderlich. Hinsichtlich der 10 %-Grenze ist nur der Materialwert der Altteile zu berücksichtigen, die Kosten für Demontage, Aufarbeitung und Zusammenbau sind hingegen nicht einzubeziehen.


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