Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Veruntreuung durch einen Verwandten des Gesellschafters

Veruntreut der Verwandte eines GmbH-Gesellschafters das Geld der Gesellschaft, darf das Finanzamt nur dann eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen, wenn der Gesellschafter von der Veruntreuung wusste.

Mit einem eher unerfreulichen Fall musste sich der Bundesfinanzhof befassen: Der Geschäftsführer einer GmbH im Familienbesitz entzog der GmbH Geld durch fingierte Rechnungen und verwendete dies für private Zwecke. Da der Geschäftsführer zwar nicht selbst Gesellschafter der GmbH, aber der Sohn des Hauptgesellschafters ist, wollte das Finanzamt diesem Hauptgesellschafter die Entnahme als mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung zurechnen. Doch der Bundesfinanzhof sieht das anders: Wenn dem Gesellschafter die widerrechtlichen und eigenmächtigen Maßnahmen des Geschäftsführers nicht bekannt sind und auch nicht in seinem Interesse liegen, dann ist ihm auch keine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.