Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Schätzung von Auslandseinkünften aus Kapitalvermögen

Über den Verbleib von vormals im Ausland angelegtem Kapital müssen Sie genaue Auskunft geben können, wenn Sie eine Zuschätzung verhindern wollen.

Hatten Sie Kapitalvermögen im Ausland angelegt, müssen Sie über den Verbleib des Geldes Auskunft geben können. Das Finanzgericht des Saarlandes hat entschieden, dass das Finanzamt in den Folgejahren Einkünfte aus Kapitalvermögen schätzen darf, wenn Sie nach Beendigung der Kapitalanlage keine genauen Auskünfte über den Verbleib des Vermögens geben können. Der bloße Hinweis auf den Verbrauch des Geldes reicht nicht aus, um die Zuschätzung zu verhindern.


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