Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Diätkosten sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Kosten für eine Sonderdiät können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn hierdurch eine medikamentöse Behandlung ersetzt werden kann.
Wenn für eine spezielle Ernährung oder eine Diät zusätzliche Kosten anfallen, können diese steuerlich nicht abgesetzt werden. Das gilt sogar dann, wenn eine Sonderdiät die ansonsten erforderliche medikamentöse Behandlung ersetzen kann. Diätkosten müssen nach der Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs auch dann nicht mit den Kosten für Medikamente gleichgesetzt werden, wenn durch die Diät die Medizin ersetzt werden kann, da nach wie vor die allgemeine Lebensführung im Vordergrund steht.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren