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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erschließungsentgelt ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig

Ein Erschließungsentgelt ist nicht Teil des eigentlichen Kaufpreises und damit auch nicht grunderwerbsteuerpflichtig.

Kaufen Sie ein unerschlossenes Grundstück, gehört das Entgelt für die zukünftige Erschließung des Grundstücks nicht zur Gegenleistung, die der Grunderwerbsteuer unterliegt. Grundsätzlich bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung. Für den Umfang der Gegenleistung ist jedoch entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück beim Kauf ist. Bei einem unerschlossenen Grundstück ist das Entgelt für die Erschließung kein Teil des eigentlichen Kaufpreises, sondern davon getrennt und unabhängig einzuordnen - und entsprechend nicht grunderwerbsteuerpflichtig.


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