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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Beitragspflicht für Existenzgründer

Jungunternehmer, die einen Existenzgründerzuschuss erhalten, müssen auch dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen Miese macht.

Wenn Sie einen Existenzgründerzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für die Gründung Ihres Unternehmens erhalten, unterliegen Sie zugleich der Rentenversicherungspflicht. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen müssen Sie dabei selbst dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen noch keine Erträge abwirft. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Jungunternehmer trotz ihrer Selbstständigkeit sowie möglicherweise unter der Geringfügigkeitsgrenze liegender Einkünfte nicht aus dem Schutz der Sozialversicherungen fallen, wofür allerdings auch entsprechende Beiträge zu zahlen sind.


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