Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkünfte aus der Veräußerung vermieteter Wirtschaftsgüter

Einnahmen aus der gelegentlichen Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern noch vor Ablauf deren Nutzungsdauer gehören der privaten Vermögensverwaltung an.

Die Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern vor dem Ablauf der Nutzungsdauer ist Teil der privaten Vermögensverwaltung und kein Gewerbebetrieb, solange keine weitergehenden Umstände hinzutreten. Insbesondere wenn die Veräußerung lediglich erfolgt, um die bisherigen Geräte durch technisch fortgeschrittenere zu ersetzen, ist von einer rein privaten Tätigkeit auszugehen, so der Bundesfinanzhof. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn durch die Veräußerungen Gewinne erzielt werden müssen oder eine große Anzahl vermieteter Wirtschaftsgüter veräußert wird. Im zu entscheidenden Fall hatte der Steuerpflichtige über zwölf Jahre hinweg 40 Maschinen vermietet und lediglich 7 davon vorzeitig veräußert.


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