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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Arbeitgeberbeiträge zum Pensionsfonds als Arbeitslohn

Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds sind zumindest dann steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer hierdurch einen eigenen Anspruch gegen den Fonds erwirbt.

Arbeitnehmer müssen die Beiträge ihres Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds als laufenden Arbeitslohn versteuern, wenn sie hierdurch einen eigenen Rechtsanspruch gegenüber dem Fonds erwerben. Dabei ist es nach Ansicht der Richter am Bundesfinanzhof unschädlich, dass der Leistungsanspruch erst nach Ablauf einer vereinbarten oder vorgegebenen Dienstzeit entstehen wird. Ebenso steht es nach der Urteilsbegründung der Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn nicht entgegen, dass die Ansprüche unter einem Abtretungs- und Verpfändungsverbot stehen. Selbst dann, wenn der Anspruch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis verfällt, ist zunächst von einem Lohnbestandteil auszugehen.


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