Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Außenprüfung bei hohem Einkommen
Schon ein hohes Einkommen allein kann Anlass für eine Außenprüfung des Finanzamts sein, wenn nur geringe Kapitalerträge erklärt werden.
Der Bundesfinanzhof hat keine Einwände, dass das Finanzamt eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit besonders hohem Einkommen und geringen Kapitalerträgen anordnet. Wenn erhebliche Beträge zu Anlagezwecken zur Verfügung stehen, gleichzeitig aber nur geringe Kapitaleinkünfte erklärt werden, darf das Finanzamt den Lebenswandel des Steuerzahlers per Außenprüfung erforschen. Abwenden lässt sich das nur, wenn der Steuerzahler substanziierte und nachprüfbare Angaben über die Verwendung des Geldes macht.
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