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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkünfte aus einer Mitarbeiter-Beteiligung

Einnahmen aus einer Mitarbeiter-Beteiligung sind nur dann Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wenn sie allein auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhen.

Erhält ein Arbeitnehmer Zinseinnahmen aus einem Darlehen, das er seinem Arbeitgeber gewährt hat, können entweder Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Kapital vorliegen. In einem solchen Fall greift nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Nachrangigkeit der Klassifizierung als Kapitaleinkünfte nicht ein. Vielmehr ist danach zu entscheiden, ob die Einnahmen einer Beziehung entspringen, die allein oder ganz überwiegend durch das Dienstverhältnis geprägt ist. Davon ist auszugehen, wenn es sich um Vorteile handelt, die für die Beschäftigung gewährt werden und im weiteren Sinne als Gegenleistung für geleistete Arbeit angesehen werden können.


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