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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Teilnahme an Anti-Mobbing-Kursen

Kosten für einen Anti-Mobbing-Kurs können Sie unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend machen.

Fahrtkosten und Beiträge für die Teilnahme an einer Anti-Mobbing-Selbsthilfegruppe können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Kurs überwiegend beruflich veranlasst ist und der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses dient. Dient der Kernbereich der Gruppengespräche der Bewältigung beruflicher Problemsituationen, so spricht dies nach der Einschätzung des Finanzgerichts Niedersachsen dafür, dass das insgesamt bestimmende Motiv für die Teilnahme darin besteht, das Dienstverhältnis trotz der stark empfundenen Belastungen fortzuführen. Gegenüber den Finanzbehörden ist glaubhaft zu machen, dass Sie sich in einer schwierigen Arbeitssituation befanden und sich durch Maßnahmen Ihres Dienstherrn grundlos schikaniert sahen.


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