Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Probleme mit dem Formular EÜR
Immer wieder fordern Finanzämter eine komplette Gewinnermittlung an, obwohl gerade das Formular EÜR dies eigentlich beenden sollte.
Das eigentlich zur Entlastung von Kleinunternehmern eingeführte Formular EÜR hat sein Ziel offenbar verfehlt: Die Finanzverwaltung fordert in verschiedenen Regionen Deutschlands generell neben dem Formular EÜR eine vollständige formlose Gewinnermittlung. Von einer verbesserten Informationsgrundlage für die Finanzverwaltung kann daher keine Rede sein. Statt zu einer Entlastung führt das Formular nun sogar zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen. Die Bundessteuerberaterkammer hat sich nun an das Bundesfinanzministerium gewendet und eine rasche und praktikable Lösung gefordert.
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